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WerbungskostenStatt Bonuszahlung Freizeit für Examensvorbereitung
Kann der Arbeitnehmer wählen, ob er eine Bonuszahlung oder einen Freizeitausgleich erhält, führt der Verzicht auf die Bonuszahlung selbst dann nicht zu Werbungskosten, wenn er sich in der Arbeitspause auf eine berufliche Prüfung vorbereiten will.
Kann der Arbeitnehmer wählen, ob er eine Bonuszahlung oder einen Freizeitausgleich erhält, führt der Verzicht auf die Bonuszahlung selbst dann nicht zu Werbungskosten, wenn er sich in der Arbeitspause auf eine berufliche Prüfung vorbereiten will. Denn nach Ansicht des FG München liegt weder ein Verzicht auf eine Geldforderung noch eine Vermögensminderung vor. Im Urteilsfall wollte sich der Arbeitnehmer auf die Steuerberaterprüfung vorbereiten und machte den Bonus als Zahlung an den Arbeitgeber für die berufsbedingte Freistellung geltend.
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AUSGABE: LGP 11/2009, S. 185 · ID: 131401