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Steuerfalle vermeidenVergütungen an Nationalspieler: Abgabenpflichten liegen beim Stammverein

Abo-Inhalt09.11.20095 Min. Lesedauer

Auf eine Steuerfalle für Mannschaftssportvereine weist die LFD Thüringen hin: Vereine, die Spieler für die Nationalmannschaft abstellen, müssen für Verbandsvergütungen, die die Spieler im Rahmen internationaler Wettbewerbe erhalten, die Lohnsteuer abführen.

Auf eine Steuerfalle für Mannschaftssportvereine weist die LFD Thüringen hin: Vereine, die Spieler für die Nationalmannschaft abstellen, müssen für Verbandsvergütungen, die die Spieler im Rahmen internationaler Wettbewerbe erhalten, die Lohnsteuer abführen.

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AUSGABE: LGP 11/2009, S. 188 · ID: 131403

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