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DienstwagenElektro-Dienstwagen und Ladestrom: So lässt sich der Auslagenersatz nachweisen

Abo-Inhalt 16.10.2023 2 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Ein Arbeitgeber möchte einem Arbeitnehmer Ladekosten für einen E-Dienstwagen steuer- und beitragsfrei erstatten, die ihm tatsächlich entstanden sind. Er fragt, wie der tatsächlich entstandene Aufwand zu dokumentieren und nachzuweisen ist. |

Ladestrom als steuerfreier Auslagenersatz

Ausgabe: 09/2024, S. 187 · ID: 49748921

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