MitarbeiterbeteiligungDie neuen Regelungen zur Gewährung von Kapitalbeteiligungen an Arbeitnehmer zum 01.01.2024
| Das „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ hat mit Wirkung ab 2024 die lohnsteuerliche Förderung der unentgeltlichen oder verbilligten Gewährung von Beteiligungen an Arbeitnehmer erheblich ausgeweitet. Die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen setzt sich aus zwei Säulen zusammen: Zum einen kann ein jährlicher Steuerfreibetrag (§ 3 Nr. 39 EStG) in Anspruch genommen werden, zum anderen wird die Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil gestundet (§ 19a EStG). LGP erläutert nachfolgend die Regelungen, die hier zum 01.01.2024 gelten. |
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AUSGABE: LGP 1/2024, S. 10 · ID: 49827131