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Jan. 2024

Geringfügige BeschäftigungSo lassen sich im Jahr 2024 Geringfügigkeitsgrenze und Mindestlohn unter einen Hut bringen

Top-BeitragAbo-Inhalt01.01.20244 Min. Lesedauer von Rechtsanwalt Dr. Christian Schlottfeldt, , Berlin

| Im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung reformiert und die Geringfügigkeitsgrenze an den jeweils geltenden Mindestlohn bei einer Arbeitszeit von durchschnittlich zehn Stunden/Woche geknüpft. Das führt dazu, dass bei zehn Stunden Wochenarbeitszeit die geschuldete Arbeitszeit (und der dafür zu vergütende Mindestlohn) auf Jahresbasis leicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Das wirft Fragen der rechtssicheren Umsetzung auf. LGP erläutert, wie Betriebe Geringfügigkeitsgrenze und Mindestlohn im Jahr 2024 unter einen Hut bringen. |

AUSGABE: LGP 1/2024, S. 27 · ID: 49809960

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