ArbeitgeberleistungenDoppelter Haushalt: Fallen Energiekosten unter die 1.000-Euro-Grenze?
| Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können die Kosten der Zweitwohnung vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen nur bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die Frage ist, ob auch Kosten für Energie, also für Strom, Heizung und Warmwasser, unter die 1.000-Euro-Grenze fallen. Vorab: Ganz geklärt ist die Frage nicht. |
AUSGABE: LGP 2/2024, S. 42 · ID: 49839964