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LGPLöhne und Gehälter professionell

UmzugskostenNeue Umzugskostenpauschalen gelten ab 01.03.2024

29.01.2024 1 Min. Lesedauer

| Das BMF hat neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Sie gelten für Umzüge ab dem 01.03.2024 (BMF, Schreiben vom 28.12.2023, Az. IV C 5 – S 2353/20/10004 :003, Abruf-Nr. 239040). |

Ab 01.03.2024
Höchstbetrag für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder
1.286 Euro
Pauschale für sonstige Umzugsauslagen
  • verheiratet

1.607 3) Euro

  • dem verheirateten gleichgestellt 1)

964 Euro
  • ledig
964 Euro
  • sonstige mitumziehende Person 2)

643 Euro
Mitarbeiter, der keine eigene Wohnung hatte bzw. nicht wieder eine eigene Wohnung einrichtet
  • verheiratet oder ledig
193 Euro
1) z. B. verwitwet, geschieden;
2) z. B. Kinder;
3) Für den Arbeitnehmer (= Berechtigter) gilt die gleiche Pauschale wie für Ledige; der Ehegatte erhält die Pauschale für sonstige mitumziehende Personen. In der Übersicht wurden die Beträge addiert.

Ausgabe: 02/2024, S. 29 · ID: 49864954

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