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Feb. 2024

GesetzesänderungenModifiziertes Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Vorsorgepauschale ist jetzt an Beitragssätze angepasst

01.02.2024 1 Min. Lesedauer

| Um zumindest die unstrittigen Änderungen noch im Jahr 2023 verabschieden zu können, wurde kurzerhand das Kreditzweitmarkförderungsgesetz auf Bereiche erweitert, die bis dahin Teil des Wachstumschancengesetzes waren. Das Ergebnis: Steuerrechtliche Änderungen. Und so wurde in dem Zug auch die Vorsorgepauschale an die Beitragssätze angepasst. |

Hintergrund | Über die in § 39b EStG verankerte Vorsorgepauschale werden bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren Vorsorgeaufwendungen steuermindernd berücksichtigt. Der Grund: Ein dem Arbeitnehmer nach § 10 EStG zustehender Sonderausgabenabzug soll sich bereits unterjährig und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung steuermindernd auswirken. Die Vorsorgepauschale umfasst – bei in der inländischen sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern – u. a. einen Teilbetrag für die soziale Pflegeversicherung.

AUSGABE: LGP 2/2024, S. 30 · ID: 49886348

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