Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Feb. 2024

LohnsteuerbescheinigungenÜbermittlung der Lohnsteuerbescheinigung: BMF zur Ermittlung der Identifikationsnummer

Abo-Inhalt 30.01.2024 4 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München

| Arbeitgeber sollen die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen beim Betriebsstättenfinanzamt erfragen können, auch wenn keine entsprechende Vollmacht/Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegt. Da die gesetzliche Umsetzung im Wachstumschancengesetz aussteht, hat das BMF nun das Vorgehen im Verwaltungswege präzisiert. |

AUSGABE: LGP 2/2024, S. 31 · ID: 49888930

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte