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LohnsteuerbescheinigungenÜbermittlung der Lohnsteuerbescheinigung: BMF zur Ermittlung der Identifikationsnummer
Abo-Inhalt 30.01.2024 4 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
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| Arbeitgeber sollen die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen beim Betriebsstättenfinanzamt erfragen können, auch wenn keine entsprechende Vollmacht/Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegt. Da die gesetzliche Umsetzung im Wachstumschancengesetz aussteht, hat das BMF nun das Vorgehen im Verwaltungswege präzisiert. |
AUSGABE: LGP 2/2024, S. 31 · ID: 49888930
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