Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 25.01.2024 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Lohnsteuerbescheinigungen: Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für elektronische Übermittlung

Das BMF hat nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder im Vorgriff auf eine gesetzliche Ergänzung des § 39 Abs. 3 EStG mitgeteilt, wie die steuerliche Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen nach § 41b Abs. 1 S. 2 EStG zu ermitteln ist (BMF, Schreiben vom 22.01.2024, Az. IV C 5 – S 2295/21/10001 :001, Abruf-Nr. 239294). Mehr dazu auf Seite 31 dieser Ausgabe.

Lohnersatzleistungen: So wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig ermittelt

Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde die Abschaffung der elektronischen Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN) mit dem Ende des Veranlagungszeitraums 2022 beschlossen. Was hinsichtlich der Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Daten über Lohnersatzleistungen gilt, hat das BMF jetzt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mitgeteilt (BMF, Schreiben vom 28.12.2023, Az. IV C 5 – S 2295/21/10001 :001, Abruf-Nr. 238925).

Lohnkirchensteuer: Erstattungen an Arbeitgeber bei Gesamtschuldnerausgleich sind Sonderausgaben

Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das Finanzamt im Rahmen der Haftung nach § 42d EStG gezahlten Lohnkirchensteuern, handelt es sich nicht um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Es fehlt am erforderlichen objektiven Zusammenhang mit dem Beruf. Die an den Arbeitgeber geleistete Erstattung ist jedoch als Sonderausgabe abziehbar, weil sie als Zahlung auf die eigene Kirchensteuerschuld des Arbeitnehmers anzusehen ist (BFH, Urteil vom 23.08.2023, Az. X R 16/21, Abruf-Nr. 238319).

Mit Computerprogramm erzeugtes Fahrtenbuch: FG Düsseldorf konkretisiert Anforderungen

Das FG Düsseldorf hat ein elektronisches Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß verworfen, weil im Urteilsfall ein Programm verwendet worden war, das nachträgliche Änderungen zulässt, ohne diese Änderungen im Fahrtenbuch selbst offenzulegen; das Fahrtenbuch weise somit keine geschlossene äußere Form auf. Zudem moniert das FG, dass die Eintragungen nicht zeitnah erfolgt waren. Die Eintragungen ins elektronische Fahrtenbuch waren vielmehr gebündelt – üblicherweise nach jedem Tankvorgang – vorgenommen worden und die Fahrten waren in der Zwischenzeit lediglich auf Notizzetteln festgehalten worden (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2023, Az. 3 K 1887/22 H(L), Abruf-Nr. 239154).

An Sicherungsverwahrte gezahlte Vergütung für Arbeit in Werkstätten der JVA: Einkünfte aus § 19 EStG

Sicherungsverwahrte, die eine ihnen gemäß § 31 SVVollzG NRW angebotene Arbeit in einer Werkstatt der JVA annehmen und hierfür eine Vergütung gemäß § 32 SVVollzG NRW erhalten, beziehen steuerbare Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG und nicht sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Die Einnahmen sind – wenn nicht höhere tatsächliche Werbungskosten nachgewiesen werden – um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu mindern (FG Münster, Urteil vom 20.09.2023, Az. 14 K 1227/21 E, Abruf-Nr. 238309, vorläufig nicht rechtskräftig).

Doppelte Haushaltsführung: Sie kann trotz „Wegverlegung“ bestehen bleiben

Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann nach einem Urteil des FG Köln auch dann vorliegen, wenn der bisherige Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt wird und in der beibehaltenen Wohnung ein Zweithaushalt begründet wird. Im konkreten Fall gelang der Nachweis aber nicht (FG Köln, Urteil vom 22.06.2023, Az. 11 K 3123/18, Abruf-Nr. 239281).

Ausgabe: 02/2024, S. 46 · ID: 49864952

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2024

Bildrechte