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ArbeitgeberleistungenNachhilfe für Mitarbeiterkinder auf Kosten des Arbeitgebers?

Abo-Inhalt04.01.2024221 Min. Lesedauer

| Ein Leser fragt: Kann der Arbeitgeber die Nachhilfe für Mitarbeiterkinder zahlen und der Arbeitnehmer die Leistung für seine Kinder dann komplett kostenlos in Anspruch nehmen? Ist das eine Sachzuwendung, die nach § 37b EStG pauschaliert werden kann? |

Antwort | Ja, das ist möglich, wenn der Arbeitgeber den Vertrag mit dem Nachhilfeunternehmen abschließt, die Kosten hierfür bezahlt (keine nachträgliche Kostenerstattung) und der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht anstelle der Nachhilfe einen vergleichbaren Geldbetrag verlangen kann. Dann liegt eine Sachzuwendung vor. Wird diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt (keine Gehaltsumwandlung), kann diese nach § 37b EStG pauschaliert werden.

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AUSGABE: LGP 3/2024, S. 50 · ID: 49852192

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