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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 01.03.2024 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Kompromiss beim Wachstumschancengesetz: Showdown ist am 22.03.2024 im Bundesrat

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21.02.2024 einen Kompromiss beim Wachstumschancengesetz erzielt. Der Bundestag hat am 23.02.2024 zugestimmt. Der Bundesrat wird sich in seiner nächsten Sitzung am 22.03.2024 damit beschäftigen; dann wird sich zeigen, ob er dem geänderten Wachstumschancengesetz zustimmt. LGP hält Sie auf lgp.iww.de auf dem Laufenden.

EuGH: Keine Steuerschuld des Arbeitgebers bei unbefugtem Steuerausweis eines Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu überwachen (EuGH, Urteil vom 30.01.2024, Rs. C-442/22, Abruf-Nr. 239543).

BFH: Dienstpläne allein begründen bei Rettungssanitätern keine erste Tätigkeitsstätte

Ein Rettungssanitäter hat keine erste Tätigkeitsstätte allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache (BFH, Beschluss vom 08.02.2024, Az. VI B 46/23, Abruf-Nr. 239883).

BFH: Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG

Mit Präventionsleistungen im Zusammenhang stehende unentgeltliche oder vergünstigte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers sind regelmäßig nicht nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei (BFH, Beschluss vom 23.11.2023, Az. VI R 24/21, Abruf-Nr. 239881).

BFH: Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach § 37b EStG pauschal besteuert werden kann. Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Auf Leerplätze entfallende Aufwendungen sind deshalb nicht zu berücksichtigen. Die Aufwendungen für die überlassenen Plätze können im Wege sachgerechter Schätzung ermittelt werden. Entsprechendes gilt für den auf die Zuwendung entfallenden Werbeanteil (BFH, Urteil vom 23.11.2023, Az. VI R 15/21, Abruf-Nr. 239879).

Beim BFH: Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO

Eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an einen ehemaligen Zivilangestellten ist steuerpflichtig. So sieht es jedenfalls das FG Münster (Urteil vom 17.05.2023, Az. 14 K 3421/20 E, Abruf-Nr. 236321). Das letzte Wort hat der BFH. Die Revision ist unter dem Az. VI R 24/23 beim BFH anhängig.

Verdienstausfallentschädigung: Ordensschwester erhält keine Corona-Entschädigung

Wenn eine Ordensschwester, die auf Geheiß ihrer Ordensgemeinschaft als Pflegehilfskraft bei einem Caritasverband tätig ist, für ihre Tätigkeit kein Arbeitsentgelt erhält, hat der Verband keinen Anspruch auf Corona-Entschädigungszahlung, wenn sie infolge einer Quarantäne-Anordnung nach dem IfSG nicht arbeiten durfte. Das hat das VG Düsseldorf entschieden. Es begründet das damit, dass weder der Ordensschwester noch ihrer Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden ist (VG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2024, Az. 29 K 910/22, Abruf-Nr. 239408).

Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau: Im Jahr 2022 betrug das Mehrergebnis 689 Mio. Euro
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2022 zu einem Mehrergebnis von 689,2 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.597.200 Arbeitgebern wurden 68.567 Arbeitgeber abschließend im Jahr 2022 geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe.

Ausgabe: 03/2024, S. 63 · ID: 49887431

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