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März 2024

LohnsteuerberechnungLohnsteuer bei steuerfreiem DBA-Lohn: LStH 2024 klarstellend mit zwei Berechnungsvarianten

Abo-Inhalt 15.02.2024 5 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München

| Nach den Lohnsteuer-Richtlinien 2023 (LStR 2023) hat die Lohnsteuerberechnung für bestimmte grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmergruppen nach der Tages- statt der Monatslohnsteuertabelle zu erfolgen. Das hat zu Anwendungsfragen geführt. Die Finanzverwaltung hat nun in den Lohnsteuerhinweisen 2024 klarstellend zwei Berechnungsvarianten zugelassen. |

AUSGABE: LGP 3/2024, S. 59 · ID: 49872709

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