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LGPLöhne und Gehälter professionell

GeschenkeSo sind Geschenke an Arbeitnehmer lohnsteuerlich richtig zu behandeln

Top-Beitrag Abo-Inhalt 26.02.2024 9 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

Verschenkt der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter Datenverarbeitungsgeräte wie PC, Laptops, Notebooks, Netbooks, Tablets, internetfähige Smartphones und Zubehör wie Laptoptasche oder Ohrhörer, unterliegen diese dem individuellen Lohnsteuerabzug und den Sozialabgaben. Der Arbeitgeber kann den Vorteil aber auch nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG zu seinen Lasten mit 25 Prozent zzgl. Soli und Kirchensteuer pauschalieren. Weiterer Vorteil: Der Vorteil ist beitragsfrei in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV).

Ausgabe: 03/2024, S. 54 · ID: 49857782

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