Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

VergütungGleiche Arbeit heißt gleicher Lohn für Männer und Frauen: Folgen des BAG-Urteils für die Praxis

Top-BeitragAbo-Inhalt06.02.20244 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln

| Eine weibliche Arbeitnehmerin hat einen Anspruch auf gleiches Entgelt wie ihr männlicher Kollege, wenn sie die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet. Der Arbeitgeber darf das höhere Gehalt eines männlichen Arbeitnehmers nicht mehr damit begründen, dass dieser in den Vertragsverhandlungen das höhere Gehalt besser verhandelt hat. Das ist die Quintessenz aus einem Urteil des BAG. Daraus ergeben sich wichtige Folgen und Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber. |

AUSGABE: LGP 3/2024, S. 67 · ID: 49600615

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte