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SozialversicherungspflichtPool-Ärzte: Aus welchen Entgelten sind Beiträge zu berechnen?
19.04.2024 1 Min. Lesedauer
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Leser fragen – LGP antwortet
| Ein Leser hat eine Frage zu Pool-Ärzten: Wird die SV-Pflicht für einen Arzt festgestellt – aus welchem Entgelt sollen Beiträge entrichtet werden, wenn kein Arbeitsentgelt festgelegt wurde und es nur die Abrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auf Honorarbasis gibt? |
Antwort | Pool-Ärzte im vertragsärztlichen Notdienst sind sv-pflichtig, weil sie als Angestellte einzustufen sind (BSG, Urteil vom 24.10.2023, Az. B 12 R 9/21 R, Abruf-Nr. 237970). Die Beiträge für den Pool-Arzt müssen aus dem Honorar bezahlt werden, das er laut Abrechnung von der KV erhalten hat.
AUSGABE: LGP 6/2024, S. 113 · ID: 50005427
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