SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
BFH: Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse kein Arbeitslohn Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrechtlich verpflichtet ist, führen nicht zu Arbeitslohn. Die zur Erfüllung einer entsprechenden Verpflichtung entstehenden Kosten sind Ausfluss seiner eigenbetrieblichen Tätigkeit des Arbeitgebers. Haben die Arbeitnehmer die Kosten zunächst aus eigenen Mitteln verauslagt, wendet der Arbeitgeber ihnen mit der Erstattung ihrer Aufwendungen keinen Vorteil zu, der sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweisen könnte (BFH, Urteil vom 08.02.2024, Az. VI R 10/22, Abruf-Nr. 241426). Beim BFH: Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer und § 3 Nr. 39 EStG Der BFH muss sich in zwei Revisionsverfahren mit der Frage befassen, ob es für die Gewährung der Steuerbefreiung im Hinblick auf § 3 Nr. 39 S. 2 EStG unschädlich ist, wenn der Arbeitgeber
FG Münster: Energiepreispauschale ist steuerbar Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Der dies anordnende § 119 Abs. 1 S. 1 EStG ist nicht verfassungswidrig (FG Münster, Urteil vom 17.04.2024, Az. 14 K 1425/23 E, Abruf-Nr. 241296). NZB eingelegt: Abfindungen bei Rückkehrwahlrecht zu früherem Arbeitgeber ermäßigt zu besteuern?
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BAG bejaht Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion bei behördlicher Absonderungsanordnung Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt nach Ansicht des BAG auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Einbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt. Damit hat das BAG eine Grundsatzfrage zur Entgeltfortzahlung entschieden (BAG, Urteil vom 20.03.2024, Az. 5 AZR 234/23, Abruf-Nr. 241166). |
Ausgabe: 05/2024, S. 122 · ID: 50006971
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