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Arbeitsentgelt Beim BSG: Ist der Arbeitsentgeltanspruch in Höhe des Mindestlohns durch eine Sachzuwendung wirksam erfüllt?
10.07.2024 1 Min. Lesedauer
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BSG muss sich mit Grundsatzfrage befassen
| Die Frage, ob der Arbeitsentgeltanspruch in Höhe des Mindestlohns durch eine Sachzuwendung wirksam erfüllt wurde oder nur durch eine Geldzahlung erfüllt werden kann, ist bei der Verbeitragung des Arbeitsentgelts unbeachtlich. So hat es das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 19.04.2023 (Az. L 5 BA 1846/22, Abruf-Nr. 242417) entschieden. Die Revision zum BSG ist eingelegt (Az. beim BSG: B 12 BA 6/23 R). |
AUSGABE: LGP 8/2024, S. 154 · ID: 50087560
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