SozialversicherungspflichtVizepräsident und Schatzmeister in einer Person: Aufwandspauschale für Repräsentationsarbeit kann Arbeitslohn sein
| Erhält die Vizepräsidentin eines Berufsverbands für ihre Tätigkeit eine signifikante Aufwandsentschädigung, liegt eine abhängige Beschäftigung vor. Das hat das SG Berlin entschieden. |
Im konkreten Fall ging es um die Schatzmeisterin eines großen Anwaltsverbands, die neben ihrer Tätigkeit als Finanzvorstand überwiegend repräsentative Aufgaben hatte. Dafür erhielt sie eine Aufwandspauschale von bis zu 4.000 Euro monatlich. Sie war nur gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig und erhielt keine fachlichen Weisungen. Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens kam die Rentenversicherung Bund zum Ergebnis, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliege. Begründung: Die Schatzmeisterin habe Beschlüsse des Gesamtvorstands und der Mitgliederversammlung umzusetzen. Sie sei funktionell in den geschäftlichen Organismus ihres Auftraggebers eingegliedert. Es gebe keinen Spielraum für eine im wesentlichen freie Ausgestaltung der Tätigkeit.
Ausgabe: 08/2024, S. 154 · ID: 50078970
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