Gesetzesänderunge
Die geplante Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag und deren Auswirkung auf die Höhe der Lohnsteuer
29.07.2024
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| Der Gesetzgeber hatte mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz vermögenswirksame Leistungen und Vermögensbeteiligungen ab 2024 attraktiver gemacht. Die Einkommensgrenzen betragen ab 2024 40.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Jetzt hat das BMF die Anwendungsregeln – u. a. zur Arbeitnehmer-Sparzulage – aktualisiert. |
Ausgabe: 08/2024, S. 153 · ID: 50076203