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Mindestlohn/ArbeitsentgeltLSG Baden-Württemberg: Entgeltanspruch kann auch durch Sachzuwendung erfüllt werden

Top-BeitragAbo-Inhalt26.07.2024912 Min. Lesedauer

| Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitsentgeltanspruch in Höhe des Mindestlohns durch eine Sachzuwendung oder durch eine Geldzahlung erfüllt wird. Zu diesem Schluss ist jedenfalls das LSG Baden-Württemberg gelangt. Das letzte Wort hat nun das BSG. |

Streit um Erfüllung des Mindestlohnanspruchs

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AUSGABE: LGP 9/2024, S. 189 · ID: 50104945

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