SozialversicherungspflichtBSG stellt klar: Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten ist immer einzelfallabhängig
| Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre, so das BSG. |
Dozent und Volkshochschule hatten freie Mitarbeit vereinbart
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AUSGABE: LGP 12/2024, S. 246 · ID: 50230462