Dez. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Dez. 2024 abgeschlossen.
Fort- und WeiterbildungskostenSo können Arbeitgeber Fort- und Weiterbildungskosten steuerfrei erstatten
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Der Fachkräftemangel hat nahezu alle Branchen erreicht. Was also tun, wenn sich kein qualifiziertes Personal finden lässt? Eine Antwort auf die Frage lautet: Selbst die Qualifikation der Arbeitnehmer durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen schaffen. Und eine andere: Den Arbeitnehmern die Kosten für Fort- und Weiterbildungen erstatten. Doch was ist in beiden Varianten mit Blick auf die Lohnabrechnung zu veranlassen? Wann ist in der Übernahme der Kosten steuerpflichtiger Arbeitslohn zu sehen? Und wann handelt es sich um steuerfreie Erstattungen? LGP klärt auf. |
Inhaltsverzeichnis
- Grundsatz: Steuerpflichtiger Arbeitslohn
- Ausnahme: Ganz überwiegend betriebliches Interesse
- Wenn der Arbeitnehmer Rechnungsempfänger ist
- Ausbildungsverhältnis und Übernahme der Studiengebühren
- Flüchtlinge und sprachliche Bildungsmaßnahmen
- Steuerfreie Weiterbildungsleistungen nach § 3 Nr. 19 EStG
- Umfang der Erstattungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
AUSGABE: LGP 12/2024, S. 238 · ID: 50157967
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion