Rentenversicherungspflich
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung – keine Fortwirkung bei Arbeitgeberwechsel
14.11.2024
2 Min. Lesedauer
| Damit keine Verspätungs- oder Säumniszuschläge entstehen, müssen die monatlichen Anmeldungen rechtzeitig übermittelt und bezahlt werden. Mit der folgenden Übersicht haben Arbeitgeber alle Termine 2025 im Griff. |
Ausgabe: 12/2024, S. 245 · ID: 50239121