Dez. 2025
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>ProvisionenArbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.
Top-BeitragAbo-Inhalt16.10.202523 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt, FAArbR Dr. Nikolaus Polzer und Rechtsanwalt Joshua Streuber, Noerr PartGmbB, Düsseldorfvon Rechtsanwalt, FAArbR Dr. Nikolaus Polzer und Rechtsanwalt Joshua Streuber, Noerr PartGmbB, Düsseldorf
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Hinweis an Redaktion
| Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen. LGP gibt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Regeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co. |
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AUSGABE: LGP 12/2025, S. 257 · ID: 50523472
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