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>UmsatzsteuerJobrad: Unterliegt der Verkauf eines Jobrads beim Arbeitgeber oder beim Leasinggeber der Umsatzsteuer?
| Ein LGP-Leser fragt: Unterliegt die Übereignung eines vom Arbeitgeber geleasten Jobrads an den Arbeitnehmer der Umsatzsteuer? Und wenn ja, hat der Arbeitgeber oder der Leasinggeber die umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu tragen? |
Antwort | Der Verkauf eines Jobrads an einen Arbeitnehmer unterliegt als Lieferung zum Regelsteuersatz von 19 Prozent der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 12 Abs. 1 UStG). Dabei richtet sich die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 UStG. Sie umfasst das vom Arbeitnehmer für das Jobrad gezahlte Entgelt, abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Wer die umsatzsteuerlichen Konsequenzen trägt, richtet sich danach, wer dem Arbeitnehmer das Jobrad verkauft. Wird es direkt vom Leasinggeber an den Arbeitnehmer verkauft, trägt der Leasinggeber die umsatzsteuerlichen Konsequenzen. Erwirbt hingegen zunächst der Arbeitgeber das Jobrad vom Leasinggeber und veräußert es an den Arbeitnehmer weiter, dann trägt der Arbeitgeber die umsatzsteuerlichen Folgen (vgl. auch Bayerisches Landesamt für Steuern, 22.05.2017, Az. S 2334.2.1-122/2, Tz. 3.4, Abruf-Nr. 250859).
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AUSGABE: LGP 12/2025, S. 242 · ID: 50605133