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Dez. 2025

>ElektromobilitätUpdate E-Mobilität – Teil 1: BMF schafft neue Regelungen für Ladestrom und Ladevorrichtungen

Top-BeitragAbo-Inhalt21.11.202556 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Nutzt der Arbeitnehmer einen Elektro-Privat- oder E-Dienstwagen, muss er diesen laden – zu Hause oder beim Arbeitgeber. Wenn er zu Hause lädt, benötigt der Arbeitnehmer auch noch eine eigene Ladevorrichtung. Die steuerlichen Folgen für diese Fälle sind zwar schon ausführlich geregelt worden. Das BMF hat aber jüngst nochmal Stellung bezogen und darin u. a. bisher von der Finanzverwaltung akzeptierte Vereinfachungs-Regelungen grundlegend geändert. LGP stellt Ihnen die Neuerungen in einer zweiteiligen Serie vor. In Teil 1 geht es um den Ladestrom und die Ladevorrichtung. |

AdobeStock_219240452_Elektromobilität.jpg (Bild: ake1150)
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AUSGABE: LGP 12/2025, S. 243 · ID: 50631472

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