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Dez. 2025

>ArbeitgeberleistungenGehaltsumwandlung: Ist die Umwandlungsrate vom Arbeitgeber brutto oder netto anzusetzen?

Abo-Inhalt27.10.202532 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Wandelt der Arbeitgeber Gehalt z. B. zugunsten eines E-Bike oder Pkw um, mindert die Umwandlungsrate den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers. Ein LGP-Leser fragt: Ist die Umwandlungsrate mit dem Brutto- oder Nettobetrag der Kosten anzusetzen, die den Arbeitgeber treffen? |

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Entscheidung über Höhe der Umwandlungsrate obliegt Arbeitgeber

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AUSGABE: LGP 12/2025, S. 249 · ID: 50604221

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