Dez. 2025
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>ArbeitgeberleistungenGehaltsumwandlung: Ist die Umwandlungsrate vom Arbeitgeber brutto oder netto anzusetzen?
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| Wandelt der Arbeitgeber Gehalt z. B. zugunsten eines E-Bike oder Pkw um, mindert die Umwandlungsrate den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers. Ein LGP-Leser fragt: Ist die Umwandlungsrate mit dem Brutto- oder Nettobetrag der Kosten anzusetzen, die den Arbeitgeber treffen? |
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Bild: © Running opossum - stock.adobe.com / KI-generiert
Entscheidung über Höhe der Umwandlungsrate obliegt Arbeitgeber
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AUSGABE: LGP 12/2025, S. 249 · ID: 50604221
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