Lohnsteuer
Vorsitzende und Referenten des AStA sind Arbeitnehmer
Der Vorsitzende und die Referenten des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) sind Arbeitnehmer. An sie gezahlte Aufwandsentschädigungen sind deshalb einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn. Arbeitgeber ist die Studentenschaft.