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Nov. 2008

Betriebliche Altersversorgung Erdienbarkeit einer Pensionszusage

Abo-Inhalt07.11.20084 Min. Lesedauer

Bei Beurteilung einer Pensionszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) als verdeckte Gewinnausschüttung ist zu prüfen, ob die Zusage aus Sicht des Zusagezeitpunkts noch erdient werden konnte. Dabei ist zwischen beherrschendem und nichtbeherrschendem GGf zu unterscheiden.

Bei Beurteilung einer Pensionszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) als verdeckte Gewinnausschüttung ist zu prüfen, ob die Zusage aus Sicht des Zusagezeitpunkts noch erdient werden konnte. Dabei ist zwischen beherrschendem und nichtbeherrschendem GGf zu unterscheiden:

AUSGABE: LGP 11/2008, S. 183 · ID: 122726

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