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Nov. 2008

Aus- und FortbildungSteuerliche Behandlung von Fördermitteln an Arbeitnehmer

Abo-Inhalt07.11.20083 Min. Lesedauer

Fördermittel, die ein vom Arbeitgeber für eine berufliche Fortbildungsmaßnahme freigestellter Arbeitnehmer nach dem „KULAP-Programm“ (Landwirtschaft) erhält, sind steuerpflichtige Einkünfte nach § 22 Nr.?3?EStG.

Fördermittel, die ein vom Arbeitgeber für eine berufliche Fortbildungsmaßnahme freigestellter Arbeitnehmer nach dem „KULAP-Programm“ (Landwirtschaft) erhält, sind steuerpflichtige Einkünfte nach § 22 Nr.?3?EStG. Der Arbeitnehmer hat die Fördermittel als Gegenleistung für seine Teilnahme an dem Förderprogramm erhalten. Eine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 EStG komme nicht in Betracht, weil die Fördermittel nicht aufgrund des SGB?III (Arbeitslosenversicherung) gezahlt wurden. Die Zahlungen sind auch nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, weil sie der beruflichen Weiterbildung des Arbeitnehmers dienen und nicht seiner Ausbildung.

AUSGABE: LGP 11/2008, S. 183 · ID: 122725

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