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Nov. 2008

Betriebsausgabenabzug in GefahrArbeitsrechtlich übliche Abfindungen können steuerlich Probleme bereiten

Abo-Inhalt07.11.200814 Min. Lesedauer von RiArbG Dr. Guido Mareck, Iserlohn

Für die Frage, ob eine Abfindung angemessen ist und den Arbeitgeber deshalb zum vollen Betriebsaus­gabenabzug berechtigt, kann steuerrechtlich auf die in der arbeits­gerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Faustformel zugegriffen werden. Das heißt: Ein halbes Brutto­monatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr ist angemessen. Bei höheren Abfindungen kommt es auf den konkreten Fall an.

Für die Frage, ob eine Abfindung angemessen ist und den Arbeitgeber deshalb zum vollen Betriebsaus­gabenabzug berechtigt, kann steuerrechtlich auf die in der arbeits­gerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Faustformel zugegriffen werden. Das heißt: Ein halbes Brutto­monatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr ist angemessen. Bei höheren Abfindungen kommt es auf den konkreten Fall an.

AUSGABE: LGP 11/2008, S. 196 · ID: 122736

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