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Betriebsausgabenabzug in GefahrArbeitsrechtlich übliche Abfindungen können steuerlich Probleme bereiten
Für die Frage, ob eine Abfindung angemessen ist und den Arbeitgeber deshalb zum vollen Betriebsausgabenabzug berechtigt, kann steuerrechtlich auf die in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Faustformel zugegriffen werden. Das heißt: Ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr ist angemessen. Bei höheren Abfindungen kommt es auf den konkreten Fall an.
Für die Frage, ob eine Abfindung angemessen ist und den Arbeitgeber deshalb zum vollen Betriebsausgabenabzug berechtigt, kann steuerrechtlich auf die in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Faustformel zugegriffen werden. Das heißt: Ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr ist angemessen. Bei höheren Abfindungen kommt es auf den konkreten Fall an.
AUSGABE: LGP 11/2008, S. 196 · ID: 122736