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Vermögenswirksame Leistungen Keine Fortführung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Ein Leser stellt folgende Frage: „Ein Arbeitnehmer hat über seinen Arbeitgeber Anfang 2008 einen Investmentsparvertrag abgeschlossen, der aus den vermögenswirksamen Leistungen gespeist wird. Jetzt entscheidet sich der Arbeitnehmer, sein Arbeitsverhältnis für ein Jahr ruhen zu lassen. Den Sparvertrag möchte er jedoch gerne weiterführen. Ist das rechtlich zulässig?“
Ein Leser stellt folgende Frage: „Ein Arbeitnehmer hat über seinen Arbeitgeber Anfang 2008 einen Investmentsparvertrag abgeschlossen, der aus den vermögenswirksamen Leistungen (VWL) gespeist wird. Jetzt entscheidet sich der Arbeitnehmer, sein Arbeitsverhältnis für ein Jahr ruhen zu lassen. Den Sparvertrag möchte er jedoch gerne weiterführen. Ist das rechtlich zulässig?“
AUSGABE: LGP 11/2008, S. 184 · ID: 122728