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„Jahressteuergesetz 2009“Gesundheitsförderung – neuer Freibetrag eröffnet Arbeitgebern zusätzliche Möglichkeiten
Mit dem „Jahressteuergesetz 2009“ soll die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, können künftig bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Der neue Freibetrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Mit dem „Jahressteuergesetz 2009“ soll die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, können künftig bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Der neue Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG) soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten (Gesetzentwurf, Abruf-Nr. 082003082003).
AUSGABE: LGP 11/2008, S. 192 · ID: 122734