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Öffentliche AufträgeVgV: Darf sich ein Büro als Nachunternehmer bzw. Subplaner an mehreren Angeboten beteiligen?

16.02.2024 1 Min. Lesedauer

| Ein Leser fragt: Wir (Tragwerksplaner) werden aktuell öfter von mehreren Architekten oder Generalplanern gleichzeitig gefragt, ob wir mit ihnen an ein und demselben VgV-Verfahren mitmachen wollen. Dürfen wir das oder müssen wir uns für ein Büro entscheiden? |

Antwort | Vergaberechtlich dürfen Sie das. Das ergibt sich aus einer Entscheidung der VK Bund mit folgendem Tenor: „Nimmt ein Unternehmen nicht selbst als Bieter an einer öffentlichen Ausschreibung teil, sondern ist es an den Angeboten mehrerer Bieter als Nachunternehmer/Eignungsleiher beteiligt, liegt keine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung vor, auf die ein Ausschluss der betreffenden Bieter mangels Eignung gestützt werden kann.“ (VK Bund, Beschluss vom 10.11.2023, Az. VK 1-63/23, Abruf-Nr. 239486)

Ausgabe: 04/2024, S. 3 · ID: 49902999

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