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Lph 8OLG Stuttgart irritiert: Schuldet ein mit der Lph 8 beauftragter Planer ein mangelfreies Bauwerk?
Abo-Inhalt26.04.20245 Min. Lesedauer
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| „Bildet die Bauüberwachung den Gegenstand des Vertrags, schuldet der Architekt auch insoweit die Verwirklichung eines plangerechten und mangelfreien Bauwerks“. Dieser Leitsatz einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart wirft die Frage wieder auf, ob mit der Bauüberwachung durch das Planungsbüro eine mangelfreie Ausführung auf der Baustelle gesichert werden muss. PBP ordnet die Entscheidung ein und gibt Empfehlungen für die Praxis. |
AUSGABE: PBP 5/2024, S. 20 · ID: 49984146
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