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AuftragsbeschaffungVerwalter muss Bauarbeiten wie Bauherr überwachen: BGH-Urteil kann Tür in WEG öffnen
Abo-Inhalt 11.03.2024 4 Min. Lesedauer
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| Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) leiden unter einem hohen Sanierungsstau (der früher oder später behoben werden muss). Sie sind also für Planer am Bau eigentlich eine interessante, bisher aber unterm Radar laufende Zielgruppe. Eine BGH-Entscheidung könnte das ändern: Hat eine WEG mit einem Unternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, muss der Verwalter Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr überwachen. Und dabei ist er – wie das Urteil lehrt – in der Regel überfordert. |
Ausgabe: 5/2024, S. 27 · ID: 49955985
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