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VertragsrechtNeue Rechtsprechung: Wann sind Planungsleistungen konkludent abgenommen worden?

24.04.2024 2 Min. Lesedauer

| Um die Verjährungsfrist in Gang zu setzen, bedarf es der Abnahme Ihrer Leistung. Da sich förmliche Abnahmen im Bereich der Architekten- und Ingenieurverträge immer noch nicht vollständig durchgesetzt haben, kommt der konkludenten Abnahme größere Bedeutung zu. Auf diese wollten sich auch zwei Planungsbüros berufen, deren Fälle jetzt vor Gericht verhandelt worden sind. Ein Büro hat gewonnen, eines hat verloren. |

OLG Hamm: Eine konkludente Abnahme kommt in Betracht, wenn der Auftraggeber die Honorarrechnung bezahlt und eine weitere Prüfungsfrist abläuft, ohne dass der Auftraggeber Mängel des Architektenwerks rügt (OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2022, Az. 24 U 38/21, Abruf-Nr. 240667; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 27.09.2023, Az. VII ZR 133/22). Ergebnis: Konkludente Abnahme wurde hier bejaht.

Ausgabe: 04/2024, S. 1 · ID: 49984116

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