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UmsatzsteuerUmsatzsteuerpflicht für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
| Fraglich ist, ob es sich bei den Umsätzen aus einem virtuellen Automatenspiel und denen aus dem terrestrischen Betrieb von Geldspielautomaten, bei denen die Spieler in Spielhallen körperlich anwesend sind, um gleichartige Dienstleistungen handelt, die umsatzsteuerlich gleich zu behandeln sind. |
FRAGE DES STEUERBERATERS: Mein Mandant betreibt Spielhallen, in denen u. a. Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt sind. Er meint, dass die Umsätze aus dem Betrieb der terrestrischen Geldspielautomaten gem. Art. 135 Abs. 1 lit. i) der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.06 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MWStSystRL) umsatzsteuerfrei seien. Dies folge aus dem Grundsatz der mehrwertsteuerlichen Gleichbehandlung und der dazu ergangenen EuGH-Rechtsprechung. Denn virtuelle Automatenspielumsätze, die seit dem 1.7.21 erlaubt sind (§ 22a GlüStV 2021), unterliegen der virtuellen Automatensteuer nach §§ 36 ff. RennwLottG. Sie sind damit gem. § 4 Nr. 9 lit. b UStG umsatzsteuerfrei. Trifft diese Ansicht zu?
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AUSGABE: PStR 3/2023, S. 71 · ID: 48706663