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Strafbefreiende SelbstanzeigeUngleichbehandlung bei Selbstanzeigen: Das sind verfassungsrechtliche Bedenken

Abo-Inhalt28.04.20255 Min. LesedauerVon RA Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation), FA Steuerrecht

| Nach § 35 EStG wird Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. Steuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften profitieren davon, dass sich dadurch die Steuerlast reduziert. Bei selbstständigen Steuerpflichtigen, die diese Möglichkeit nicht haben, kann dagegen der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO greifen mit der Folge, dass keine Straffreiheit eintritt. Bei der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO werden Einkünfte aus selbstständiger und gewerblicher Tätigkeit also ungleich behandelt. Der Beitrag untersucht, ob dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. |

AUSGABE: PStR 6/2025, S. 139 · ID: 50199300

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