Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Juni 2025

Einstweiliger RechtsschutzDas gilt beim einstweiligen Rechtsschutz im steuerlichen Haftungsverfahren nach Strafurteil

Abo-Inhalt06.05.20256 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

| Die Finanzbehörde ist im Haftungsverfahren nicht an ein strafgerichtliches Urteil gebunden. Sie kann sich die rechtlichen Beurteilungen des Strafgerichts allerdings zu eigen machen, wenn sie nach ihrer freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung die Feststellungen des Strafgerichts für zutreffend erachtet und die maßgeblichen Tatsachen bereits rechtskräftig im Strafverfahren festgestellt worden sind. Das hat das VG Schleswig-Holstein entschieden. |

Sachverhalt

AUSGABE: PStR 6/2025, S. 134 · ID: 50199396

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte