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PKH/VKHDie PKH-Freibeträge sind zum 1.1.24 erhöht worden

Abo-Inhalt15.02.20243 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Die Einkommensfreibeträge für die Bewilligung von PKH/VKH sind zum 1.1.24 deutlich angestiegen (vgl. Prozesskostenhilfebekanntmachung – PKHB; BGBl. 23 I Nr. 403 vom 27.12.23). Damit könnten – auch angesichts der gestiegenen Kosten für Unterkunft und Heizung – mehr Mandanten Anspruch auf PKH haben als bisher. |

AUSGABE: RVGprof 3/2024, S. 43 · ID: 49896595

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