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Versäumnisurteil Teil 4Die Terminsgebühr bei einem VU in „Mischfällen“

Top-BeitragAbo-Inhalt03.03.2024190 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Im Zusammenhang mit Versäumnisurteilen (VU) sind „Mischfälle“ möglich, bei denen sowohl eine volle als auch eine ermäßigte Terminsgebühr entsteht. Ein solcher Mischfall tritt beispielsweise auf, wenn im Gerichtstermin eine Teilerörterung über einen Teil der Hauptforderung erfolgt. Anhand von praxisnahen Beispielen werden im Folgenden verschiedene Szenarien erläutert (vgl. zu Teil 1: RVG prof. 23, 213; zu Teil 2: RVG prof. 24, 14; zu Teil 3: RVG prof. 24, 28; Nummerierung der Beispiele hier folgt Teil 3). |

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AUSGABE: RVGprof 3/2024, S. 51 · ID: 49849887

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