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MandatsverhältnisVorschussgespräche vermeiden Streit

Top-Beitrag Abo-Inhalt 31.03.2024 6 Min. Lesedauer Von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Anwalt und Mandant sollten zu Beginn des Mandats Honorargespräche und Vorschussanforderungen als selbstverständliche Grundlage des gegenseitigen Vertrags besprechen. Unter Wahrung der gegenseitigen Interessen können sie klare Zahlungen und Zahlungstermine festlegen. Denn eine vertrauensvolle Darstellung des voraussichtlichen Verlaufs des Mandats einschließlich der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrensabschnitte einerseits und die hierauf entfallenden Kosten andererseits bewahrt beide Seiten vor unangenehmen Überraschungen und Vertrauensverlust. |

Ausgabe: 4/2024, S. 68 · ID: 49896596

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