ArbeitsrechtNach einem Versäumnisurteil werden die Gerichtskosten nicht ermäßigt
| Ergeht in einem arbeitsrechtlichen Verfahren in erster Instanz ein Versäumnisurteil, kommt nach dem LAG Nürnberg weder ein Wegfall der Gerichtsgebühr nach Nr. 8210 Abs. 2 GKG-KV noch eine Gebührenermäßigung nach Nr. 8211 GKG-KV in Betracht. |
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 7/2024, S. 115 · ID: 49980827