Dez. 2024
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GesetzesänderungDie E-Rechnung wird für Rechtsanwälte ab dem 1.1.25 Pflicht
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| Ab dem 1.1.25 wird die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland für alle Unternehmen und Behörden im B2B-Bereich verpflichtend. Die Checkliste fasst die für Kanzleien und Anwälte relevanten Aspekte zusammen, die sie im Rahmen der Einführung der E-Rechnung beachten sollten, und dient als Leitfaden, um den Empfang und den Versand von E-Rechnungen in der Kanzlei fristgerecht und effizient zu integrieren (online abrufbar unter iww.de/rvgprof, Abruf-Nr. 50228271). |
Übersicht / E-Rechnungspflicht für Kanzleien |
1. Beginn der E-Rechnungspflicht2. Übergangsregelungen für Papier- und PDF-Rechnungen3. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht4. Definition der elektronischen Rechnung nach § 14 Abs. 1 S. 3 UStG5. Übertragungswege und Einschränkungen6. Vorbereitung der Kanzleien auf den Empfang von E-Rechnungen ab 2025 |
AUSGABE: RVGprof 12/2024, S. 208 · ID: 50227835
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