KostenfestsetzungInsolvenzverfahren: Trotz Vertretung mehrerer Gläubiger gibt es keine Gebührenerhöhung
| Ein Rechtsanwalt, der für mehrere Schuldverschreibungsgläubiger, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben, in derselben Angelegenheit tätig wird, erhält in der Regel keine erhöhte Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG. |
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AUSGABE: RVGprof 1/2025, S. 17 · ID: 50252490