Sozialrech
Auch „Überzeugungsarbeit“ rechtfertigt die Erledigungsgebühr
12.11.2024
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| Rechtsanwälte müssen nach Ansicht des BGH bei Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern keine Vorabinformationen über den Mandatsumfang geben und keine Zwischenrechnungen erstellen. Eine Kombination aus Stundensatz und RVG-Vergütungsrecht ist jedoch intransparent und unwirksam. |
Ausgabe: 12/2024, S. 7 · ID: 50255006