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MandatsverhältnisDann ist eine formularmäßige anwaltliche Zeithonorarabrede für Verbraucher wirksam

Top-Beitrag Abo-Inhalt 11.12.2024 11 Min. Lesedauer Von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Rechtsanwälte müssen nach Ansicht des BGH bei Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern keine Vorabinformationen über den Mandatsumfang geben und keine Zwischenrechnungen erstellen. Eine Kombination aus Stundensatz und RVG-Vergütungsrecht ist jedoch intransparent und unwirksam. |

Ausgabe: 12/2024, S. 7 · ID: 50255006

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