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März 2025

Arbeitsrechtliche Kündigung (Teil 1)So wird die außergerichtliche Vertretung der Kündigung mit Zustimmungserfordernis abgerechnet

Abo-Inhalt 25.02.2025 4 Min. Lesedauer Von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| In bestimmten Fällen muss bei der Kündigung eines Arbeitnehmers eine behördliche Stelle zustimmen. Bei der außergerichtlichen Vertretung rechnen Sie zwei verschiedene Angelegenheiten ab: das Zustimmungsverfahren als verwaltungsrechtliche Angelegenheit und die Kündigung bzw. deren Abwehr als arbeitsrechtliche Angelegenheit. Für beide wird jeweils auch ein eigener Gegenstandswert bestimmt. |

AUSGABE: RVGprof 3/2025, S. 47 · ID: 50255259

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