Mai 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2025 abgeschlossen.
Arbeitsrechtliche Kündigung (Teil 2)So wird die gerichtliche Vertretung der Kündigung mit Zustimmungserfordernis abgerechnet
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Wenn die Kündigung eines Arbeitnehmers (in den Fällen der §§ 85 ff. SGB IX, § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG, § 17 Abs. 2 S. 1 MuSchG) der Zustimmung einer besonderen behördlichen Stelle bedarf, gilt § 4 S. 4 KSchG. Diese Vorschrift lässt die Dreiwochenfrist der Kündigungsschutzklage erst beginnen, wenn die behördliche Entscheidung dem Arbeitnehmer bekannt gegeben worden ist. Bei der Abrechnung müssen Sie als Anwalt beachten, dass Sie die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und den Arbeitsgerichten voneinander trennen (zur außergerichtlichen Vertretung s. RVG prof. 25, 47). |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: RVGprof 5/2025, S. 91 · ID: 50282728
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion

